Wiederholt wurde z. B. Diplomatengepäck für den Transport von Drogen, Waffen, Sprengstoff und Schmuggelware verwendet. Während die Wiener Diplomatenrechtskonvention im Falle des Gepäcks eine Öffnung bzw. Kontrolle des Inhalts strikt verbietet, fehlen in Bezug auf eine Kontrolle der Person des Diplomaten ausdrückliche Vorschriften. Um dennoch Kontrollmassnahmen bei diplomatischem Kuriergepäck durchführen zu können, griffen die Staaten auf elektronische Durchleuchtungsmethoden zurück, allerdings im Regelfall lediglich bei hinreichendem Verdacht (vgl. dazu das Statement der Britischen Regierung, die ein solches Vorgehen als rechtmässig anerkannt hat, allerdings mit dem Hinweis, dieses selbst