In diesem Zusammenhang findet sich das Beispiel der Durchsuchung von Diplomaten vor dem Betreten eines Flugzeuges. Zu dieser Durchsuchung kann der Diplomat zwar nicht gezwungen werden, sie ist aber inzwischen üblich geworden, und im Falle einer Weigerung des Diplomaten hat die Fluggesellschaft das Recht, ihm das Betreten ihres Flugzeuges zu verweigern. Hieraus wird ersichtlich, dass der Diplomat die Möglichkeit hat, dieser Untersuchung zuzustimmen oder nicht. Im vorliegenden Fall der präventiven Sicherheitsüberprüfung eines Diplomaten geschieht diese ohne sein Wissen und Einverständnis.