Sie entfalten aber auch eine gewisse Vorwirkung vor der Akkreditierung, auch wenn ein, von einem Staat designierter Diplomat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Akkreditierung hat. Auf jeden Fall hat der Empfangsstaat die Pflicht, die Diplomaten mit angemessenem Respekt und mit Achtung zu behandeln und sie vor jedem Angriff auf ihre Person, Freiheit oder Würde zu schützen (Eileen Denza, Diplomatic Law, 1998, S. 218). In diesem Zusammenhang findet sich das Beispiel der Durchsuchung von Diplomaten vor dem Betreten eines Flugzeuges.