SZIER] 1994, S. 616; sowie BGE 130 III 436). Die Frage der Zulässigkeit einer präventiven sicherheitspolizeilichen Kontrolle muss somit aus allgemeinen Grundsätzen des Diplomatenrechts beantwortet werden. Art. 29 WÜD hält fest, dass: «die Person des Diplomaten unverletzlich ist. Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art. Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Massnahmen,