25 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Weltorganisation für geistiges Eigentum zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Organisation in der Schweiz, vom 9. Dezember 1970, SR 0.192.122.23). Von den besonderen Fällen einer Gefährdung der Sicherheit der Schweiz unterscheiden die Sitzabkommen aber, entsprechend allgemeinem Diplomatenrecht, die Fälle eines Missbrauchs der diplomatischen Vorrechte und Immunitäten, wie er im vorliegenden Fall zur Diskussion stand (vgl. zu diesem Unterschied Antwort des Bundesrates auf eine einfache Anfrage vom 10. November 1993, in: Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht [SZIER] 1994, S. 616;