In der WÜD findet sich keine ausdrückliche Regelung über die Möglichkeit einer etwaigen «Überprüfung» von Diplomaten durch den Staatsschutz respektive Verfassungsschutz des vorgesehenen Empfangsstaates vor der Akkreditierung. Völkerrechtlich vorgesehen ist etwa, dass in den Sitzabkommen der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit internationalen Organisationen ein Vorbehalt gemacht wird, wonach der Schweizerische Bundesrat befugt ist, im Interesse der Sicherheit der Schweiz zweckdienliche Vorsichtsmassnahmen zu treffen, wobei diese Befugnis mit einer grundsätzlichen Pflicht zur Zusammenarbeit mit der betreffenden Organisation im Anwendungsfall verbunden ist (vgl. z. B. Art.