Für die systematische Kontrolle aller Diplomaten unter Zusammenzug aller über sie vorhandenen polizeilich relevanten Informationen fehlt aber eine ausreichend bestimmte, gesetzliche Grundlage, wie sie vom Bundesverfassungsrecht und von der EMRK gefordert werden. Zu dieser Forderung hat das Bundesgericht in einem Leitentscheid (BGE 128 I 339) festgehalten: «Das Legalitätsprinzip verlangt unter anderem eine hinreichende und angemessene Bestimmtheit der anzuwendenden Rechtsgrundsätze.