Dies bestätigt auch eine Weisung vom 1. August 2003 des Chefs DAP betreffend der Zusammenarbeit mit dem EDA, wonach alle Akkreditierungsgesuche von Botschaftern, Militärattachés und Honorarkonsuln zu überprüfen seien. Nach Auskunft des Bundesamtes erfolgt dabei mindestens eine ISIS-Abfrage; zusätzlich können Abklärungen bei Partnerdiensten vorgenommen werden. Alle Überprüfungen werden im ISIS erfasst. Nach Auffassung des Bundesamtes liegt die Rechtsgrundlage in Art. 2 Abs. 1 sowie in Art. 11 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Bst. f des BWIS. Gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst.