«Sich auf die mehr oder weniger undifferenzierte Aufbewahrung von Information betreffend das Privatleben von Einzelpersonen zur Verfolgung eines legitimen nationalen Sicherheitsinteresses zu beziehen, ist meiner Meinung nach evidentermassen problematisch. Es ist [...]schwer zu sehen, welches legitime Interesse der nationalen Sicherheit die fortwährende Aufbewahrung derartiger Informationen unter den gegebenen Umständen rechtfertigen könnte.» (siehe deutsche Übersetzung des Urteils Rotaru c / Rumänien in Österreichische Juristenzeitung 2001, 56. Jg. Heft 2, S. 74 ff.).