12 57). Im Urteil Rotaru gegen Rumänien vom 4. Mai 2000 (Requête No 28341/95, Recueil 2000-V, § 44) stellte der EGMR bezüglich der Beeinträchtigung des Privatlebens, fest: «Dies trifft auf den vorliegenden Fall umso mehr zu, als einige der Informationen für falsch befunden wurden und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie den guten Ruf des Beschwerdeführers verletzen.»