Die Art und Weise der Beschaffung wesentlicher Teile der Daten über den Gesuchsteller (durch Denunziation an das EDA) sowie die Richtigkeit und die Relevanz der gespeicherten Daten und vor allem die Qualität ihrer Quelle ist durchwegs sehr zweifelhaft. Es ist für die EDSK nicht verständlich, dass alle diese von unbekannter Drittseite dem EDA zugespielten Informationen im Lichte von Art. 4 und 5 DSG vom DAP als «zuverlässige Quelle» bezeichnet werden[3] und dass insgesamt zu den gespeicherten Daten keinerlei kritische Beurteilung erfolgte.