Dieser Autor meint, dass meistens die Richtigkeit des einzelnen vom Staatsschutz erhobenen Datums unproblematisch ist, hingegen die umfassende Beurteilung der Gefährlichkeit des Betroffenen, die sich zu einem Persönlichkeitsprofil verdichten kann, kaum je unter dem Gebot der Richtigkeit bewiesen oder widerlegt werden kann). a. Im konkreten Fall handelte es sich bei den vom DAP gespeicherten Daten zum grössten Teil um Informationen, die über das EDA der damaligen Bundesanwaltschaft zugeleitet wurden (vgl. Brief Botschafter A: vom ...). Das EDA seinerseits hat die Akten von einer Drittperson erhalten, die den Gesuchsteller offensichtlich beim EDA denunzieren wollte.