für Magdalena Rutz, Liestal, 2003, S. 171 ff.; Ivo Schwegler, Datenschutz im Polizeiwesen von Bund und Kantonen, Diss. Bern, 2001, S. 105, namentlich betreffend die Problematik der Datenrichtigkeit im Staatsschutz. Dieser Autor meint, dass meistens die Richtigkeit des einzelnen vom Staatsschutz erhobenen Datums unproblematisch ist, hingegen die umfassende Beurteilung der Gefährlichkeit des Betroffenen, die sich zu einem Persönlichkeitsprofil verdichten kann, kaum je unter dem Gebot der Richtigkeit bewiesen oder widerlegt werden kann).