9 Bundesanwaltschaft zu vernichten seien? Müsste nicht allenfalls mindestens bei den Daten bis zum September 1999 ein Vermerk angebracht werden, der auf das Urteil der EDSK vom 3. Februar 2003 verweist, oder sind die Daten auch beim DAP zu vernichten? (vgl. E. 9) e) Hätte dem Gesuchsteller nicht - ausnahmsweise - nach Art. 18 Abs. 3 BWIS Auskunft erteilt werden sollen? (vgl. E. 10) f) Wie ist das Kostenbegehren des Gesuchstellers zu beurteilen? (vgl. E. 11) 4.