H. Im Nachgang zum vorliegenden Verfahren hat der betroffene ausländische Staat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit Datum vom 26. April 2006 eine Klage eingereicht gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft als Sitzstaat von Institutionen der UNO wegen Verletzung der völkerrechtlichen Regeln über die diplomatischen Beziehungen gegenüber einem Vertreter des klagenden Staates bei der UNO (ICJ 2006 General List No. 134 Application 20060426). Allerdings hat der Gerichtshof dann am 9. Juni 2006 verfügen können, dass der klagende Staat am 15. respektive 24. Mai 2006 durch seinen ständigen Vertreter bei der UNO seine Klage zurückgezogen hat.