Der Gesuchsteller hat mit Schreiben seiner Anwältin vom 7. April 2004 sein Anliegen und seine Rechtsbegehren noch einmal unterstrichen. Es wird betont, dass jedermann, auch eine Ausländerin oder ein Ausländer, ein Recht auf eine Berichtigung falscher Daten oder auf eine Vernichtung derselben habe. Die Unrichtigkeit der von den Polizeibehörden des Bundes