der UNO in der Schweiz gestohlen und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zugeleitet worden. Diese Akten würden, obwohl sie illegal entfernt worden seien, noch immer unter diplomatischer Immunität stehen. Was die vermutete fortgesetzte Datenbearbeitung durch den DAP betreffe, so sei nicht nachvollziehbar, inwiefern die Aufbewahrung von blossen, zudem widerlegten Gerüchten und Aussagen über den Gesuchsteller und seine Familie der Sicherheit des schweizerischen Staates dienen könnten. «Angesichts der beträchtlichen Unsicherheit bezüglich des Wahrheitsgehaltes müssten die Aussagen und Tatsachenbehauptungen vielmehr genügend substantiiert werden.