17 die betroffene Person selber im System als Stammperson registriert ist. Diese Regelung dient ebenfalls dem Ziel, die Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitungen zu gewährleisten. Die Einträge über das Verfahren des Gesuchstellers stammen aus den Jahren 1998-2002. Der letzte Eintrag bezieht sich auf eine Beschwerde des Gesuchstellers (erfasst am 2.1.2001). Die hier in Frage stehenden Einträge über den Gesuchsteller müssten also jetzt gelöscht werden, selbst wenn ein Bezug zu einer Stammperson bestünde.