vorausgesetzt wird vielmehr ein konkreter Bezug zu Personen oder Organisationen, die selber als Stammperson registriert sind. Für die Registrierung der Verurteilungen verzichtet der DAP allerdings auf einen solchen konkreten Bezug. Der DAP hat statt dessen einen Sachstamm geschaffen, unter dem systematisch alle Verurteilungen erfasst werden, indem die betroffenen Personen dort als Drittpersonen registriert werden.