14 BWIS nicht zu einer flächendeckenden Informationsbeschaffung. Nach der Botschaft (BBl 1994 II 1179) ist «Informationsbeschaffung auf Vorrat ... nicht zulässig.» Somit wäre wohl bspw. die flächendeckende Beschaffung von Informationen über alle strafrechtlichen Verurteilungen bei bestimmten Delikten oder gar zu allen strafrechtlichen Verurteilungen von Art. 14 BWIS nicht gedeckt.