13 Abs. 1 Bst. a BWIS zur Erteilung von Auskünften und, wenn sie eine konkrete Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit feststellen, zu Meldungen an den DAP verpflichtet (Art. 13 Abs. 2 BWIS). Möglicherweise argumentiert jemand gar, dass es eine