Somit ist im vorliegenden Fall nicht nur die Verhältnismässigkeit der Registrierung des Gesuchstellers X im Einzelfall zu überprüfen, sondern es stellt sich die Frage nach der Rechtmässigkeit der systematischen Registrierung von Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten in ISIS allgemein. b. Die diesbezügliche Praxis des BAP hinsichtlich Verurteilungen nach Art. 261bis StGB in ISIS stützt sich seit dem 4. Mai 2001 auf die «Weisung 291» des DAP. Danach «werden die dem DAP zur Kenntnis gebrachten Strafanzeigen und Urteile im Zusammenhang mit Art. 261bis StGB unter einem entsprechenden Sachstamm registriert.»