Dabei handelte es sich nicht um eine Registrierung im Einzelfall, sondern um Einträge im Rahmen der systematischen Registrierung aller Verurteilungen wegen Verletzung dieser Strafnorm. Unter dem Stamm 261bis StGB waren nach Auskunft des BAP zu jenem Zeitpunkt 249 Einträge registriert. Verurteilungen wegen anderer Straftatbestände werden ebenfalls in ISIS systematisch registriert. Somit ist im vorliegenden Fall nicht nur die Verhältnismässigkeit der Registrierung des Gesuchstellers X im Einzelfall zu überprüfen, sondern es stellt sich die Frage nach der Rechtmässigkeit der systematischen Registrierung von Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten in ISIS allgemein.