Gleichfalls ist die Rechtmässigkeit von Datenbekanntgaben, insbesondere die Rechtmässigkeit von Zugriffsrechten zu überprüfen, soweit von solchen Gebrauch gemacht wurde. Für die auf den 1. Januar 2001 umgesetzte Reorganisation des BAP sind nicht alle aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Grundlagen vorhanden: Wie die EDSK festgestellt hat, ist eine Konsequenz der Reorganisation, dass die Unterabteilung «Analyse Staatsschutz» Zugriff auf JANUS hat. Eine gesetzliche Grundlage für diesen (Kurz‑) Zugriff besteht derzeit nicht. Das BAP möchte sich für die Reorganisation auf Art. 43 des Regierungs-