Angesichts des Aufwandes für den Betrieb so umfangreicher Informationssysteme wie JANUS und ISIS erscheint der Aufwand für die Entwicklung einer Auswertungssoftware offensichtlich verhältnismässig. Durch eine entsprechend kreierte Auswertungssoftware könnten zumindest die Fälle von völlig unplausiblen Datenbearbeitungen herausgefiltert werden (was im übrigen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden des BAP ebenfalls vertretbar erscheint). Eine Auswertungssoftware würde ebenfalls erlauben festzustellen, welche Zugriffe im konkreten Fall erfolgten.