Im weiteren sind die vorgenommenen Datenbearbeitungen aus den Datenbearbeitungsprotokollen ersichtlich. Im erwähnten Zwischenentscheid wurde der EDSB aufgefordert, die notwendigen zusätzlichen Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen und zusammen mit der Verwaltung eine praktikable Lösung für die Überprüfung der Bearbeitungsprotokolle zu finden (E. 4 des Zwischenentscheids).