4.a. Die Kontrolle des EDSB und der EDSK beginnt mit der Feststellung des Sachverhaltes: Er bzw. sie ermittelt, ob Daten über die gesuchstellende Person in ISIS oder JANUS vorhanden sind und wenn ja, zu welchen Zwecken diese Daten konkret bearbeitet wurden. Wie registrierte Daten bearbeitet werden, lässt sich teilweise den Ausdrucken aus den Systemen ISIS und JANUS entnehmen. Im weiteren sind die vorgenommenen Datenbearbeitungen aus den Datenbearbeitungsprotokollen ersichtlich.