Wie weit solche Datenverknüpfungen auch in ISIS erfolgen, lässt sich den massgebenden Rechtsgrundlagen nicht entnehmen. Zusammengefasst handelt es sich bei JANUS und ISIS um umfangreiche Informationssysteme, an welche eine relativ grosse Zahl von Behörden von Bund und Kantonen direkt angeschlossen sind, und in denen - nicht zuletzt auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - teilweise äusserst heikle Bearbeitungen vorgenommen werden. Namentlich die Möglichkeit der umfassenden Verknüpfung von Personendaten in JANUS geht über die übliche Funktion von Informationssystemen im Sinne einer automatisierten Kartei weit hinaus. Den Betroffenen ist die direkte Einsicht in die Daten verwehrt.