Dieser Antwort auf die parlamentarische Anfrage lässt sich auch entnehmen, dass sich in den letzten zwei Jahren in JANUS die Datenfluktuation im Rahmen von ungefähr 10’000 Personeneinträgen hielt (gelöschte und neu registrierte Einträge). In den beiden Systemen zusammen sind also Informationen über etwa eine Viertelmillion Menschen gespeichert. Die Daten in diesen Informationssystemen werden sowohl von Behörden des Bundes als auch von Behörden der Kantone bearbeitet. Diesen Behörden werden Daten in einem Abrufverfahren bekannt gegeben (vgl. dazu Art. 15 Abs. 3 BWIS und Art. 12 ZentG), zum Teil können sie selber Daten ins System eingeben.