Nachdem der EDSB die gewünschte Überprüfung nur teilweise durchgeführt hat, entscheidet die EDSK über die offenen Fragen selbst. e. Wie erwähnt kann die betroffene Person von der EDSK verlangen, dass diese die Mitteilung des EDSB oder den Vollzug der von ihm abgegebenen Empfehlungen überprüfe. Die kursorische, stets gleichlautende Mitteilung des EDSB bezieht sich unmittelbar auf seine Überprüfung, ob beim DAP oder bei einer Zentralstelle (neu der Bundeskriminalpolizei) unrechtmässig Daten über die betroffene Person bearbeitet wurden. Sofern dies der Fall ist, erlässt der EDSB Empfehlungen zur Behebung der «Fehler».