b) ob für die Bearbeitung von Informationen über die strafrechtliche Verurteilung des Gesuchstellers X im Rahmen einer systematischen Speicherung strafrechtlicher Verurteilungen zu Art. 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB, SR 311.0) eine genügende gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Allenfalls wären zusätzliche Sachverhaltsabklärungen hinsichtlich der Herkunft der Information über die strafrechtliche Verurteilung zu treffen und zu klären, ob die Speicherung dieser Informationen in ISIS für Zwecke des präventiven Staatsschutzes eine Zweckentfremdung dieser Daten darstellt.