25 DSG zustehenden Rechte stellvertretend wahr; eine Einschränkung der gesetzlich vorgesehenen Kontrolltätigkeit wegen beschränkter Ressourcen der Kontrollorgane ist nicht zulässig (E. 2). - Grenzen der Überprüfung. Im Sinne einer Plausibilitäts- oder Willkürkontrolle überprüfen EDÖB und EDÖK die Aspekte der Verhältnismässigkeit und den Wahrheitsgehalt der registrierten Informationen. Fragen der Gesetzmässigkeit der Datenbearbeitung lassen sich demgegenüber im Sinne einer abstrakten Normenkontrolle überprüfen (E. 3). - Gegenstand der Kontrollen.