Sie halten dies für unverhältnismässig. Sie vertreten wie erwähnt den Standpunkt, dass die bis zur letzten Revision im März 2003 geltende Rechtslage zum Schutz von Konsumenten und anderen Personen und Einrichtungen völlig ausreichend gewesen sei. Wie oben schon ausgeführt, stellt das Telekiosk-System mit seinem Inkassoverfahren über Dritte eine Besonderheit im Geschäftsverkehr dar. Im vorliegenden Zusammenhang ist der Grundsatz der Öffentlichkeit geeignet, Treu und Glauben im Geschäftsverkehr bzw. die Persönlichkeitsrechte der Konsumenten zu wahren.