Es kommt hinzu, dass die Anbieter oft über eine Vielzahl verschiedener Nummern gleichzeitig verfügen (gemäss den Akten halten allein die von der angefochtenen Verfügung betroffenen 24 Anbieter oder Anbieterinnen bereits 19’940 Telefonnummern). Will also ein Konsument nach schlechter Erfahrung einem bestimmten Geschäftspartner ausweichen, so reicht es nicht, dass er über den - oft peinlichen - Weg der Selbstoffenbarung beim BAKOM die Person hinter dieser einen Telekiosk-Nummer eruiert. Vielmehr muss er damit rechnen, die gleichen Anbieter hinter Dutzenden oder gar Hunderten anderer Nummern erneut anzutreffen.