11 Leistung zu erbringen hätten, für die üblicherweise ein Entgelt geschuldet wird. Ebensowenig erwachsen ihnen durch den blossen Verbindungsaufbau und das kostenpflichtige Warten des Konsumenten besondere Risiken, die einer Entschädigung rufen würden. Aussergewöhnlich ist sodann im Bereich der Telekiosk-Dienstleistungen, dass die Anbieter gegenüber ihrer Kundschaft nie namentlich in Erscheinung treten müssen, weil das Inkasso über eine Drittpartei, die Fernmeldeanbieterin, abgewickelt wird.