Er gebietet ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr. Im Geschäftsverkehr hat das Gebot von Treu und Glauben gar eine herausragende Bedeutung und gehört zum Kreis der universell anerkannten Rechtsgüter, deren Schutz der positive «ordre public» dient (BGE 128 III 201, 207). Das für die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften benutzte System des Telekioskvertriebs erlaubt es den Anbietern, ihrer Kundschaft selbst hohe Kosten für Telefondienstleistungen in Rechnung zu stellen, welche u.a. aus Grundgebühren für die blosse Herstellung der Verbindung oder das Hinhalten in einer Warteschlange anfallen.