Wegen einer massiven Zunahme von Missbräuchen durch die Anbieter bzw. zahlreicher Beschwerden seitens der Konsumenten war sie ebenfalls nur kurz in Kraft. Bereits am 19. Februar 2003 erfolgte eine weitere Änderung, die am 1. April 2003 in Kraft trat. Seither gilt Art. 9 AEFV in der eingangs zitierten Fassung. Demgemäss herrscht heute bezüglich der Namen und Adressen