Ferner mussten die anfragenden Personen glaubhaft darlegen, dass der Inhaber gegen geltendes Recht verstossen haben könnte oder dass die betreffende Nummer anderweitig missbräuchlich eingesetzt worden war. Aufgrund der massiven Zunahme von Missbräuchen im Bereich der Mehrwertdienst-Nummern - z. B. Belastung der Kunden mit hohen Grundgebühren bei blossem Verbindungsaufbau, gebührenpflichtiges Hinhalten der Anrufer in Warteschlangen - wurde diese Norm einer Revision unterzogen. Der Bundesrat beschloss, die einzeln zugeteilten Nummern wieder - wie bereits früher einmal - dem Prinzip der Öffentlichkeit zu unterstellen.