a DSG eingeschränkt werden (E. 4.3 und 4.4). - Verletzung von Art. 6 DSG betreffend Bekanntgabe ins Ausland wurde verneint (E. 4.5). - Die Rechtspflicht zur Bekanntgabe schliesst auch die Sperrung der Daten gemäss Art. 20 Abs. 1 DSG aus (E. 5).