Diese liegt auch verschiedenen Beschwerden aus dem Publikum zugrunde. Die Unterscheidung von vorbestandenem Kundenkreis und unbekannten Dritten ist indessen von Bedeutung, weil der EDSB gestützt darauf entscheiden muss, ob er in beiden Fällen eine fehlerhafte Datenbearbeitung feststellt und ob in beiden Fällen ein Systemfehler vorliegt. Falls es nicht - wie vorliegend - um blosse E-Mail-Listen, sondern um bearbeitete Datenbestände geht, ist