Das gelte vor allem dann, wenn solches gegen den Willen der betroffenen Personen geschehe oder diese keine Möglichkeit hätten, ihre Rechte auszuüben. Der EDSB wirft sodann die Frage auf, welchen Aufwand der Versender von Werbemails den Empfängern beim Ausüben ihrer Rechte zumuten dürfe. Er weist auf die den Empfängern entstehenden Kosten hin. Demgegenüber profitiere der Empfehlungsadressat davon, dass er seine Werbemails mit minimalsten Kosten an eine riesige Zahl von Adressaten versenden könne.