1 Art. 4, Art. 12 Abs. 2 Bst. a, Art. 13 Abs. 1 DSG. Datenschutzrechtliche Beurteilung der unerbetenen Zusendung von Werbung mittels E-Mail (so genannte «Spam»-Mails). - E-Mail-Adressen stellen Personendaten dar (E. 2.4). - Zuständigkeit des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zum Erlass von Empfehlungen und Legitimation zu deren Weiterziehung bejaht (E. 3.). - Frage der Passivlegitimation in Weiterziehungsverfahren (E. 4). - Die Zustellung von unverlangter E-Mail-Werbung an unbekannte und wahllos zusammengestellte Adressen, welche im Internet gesammelt wurden, stellt eine widerrechtliche Datenbearbeitung im Sinne von Art. 12 Abs. 2 Bst.