{"Signatur": "CH_VB_014", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2005-04-15", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_014_JAAC-69-106--_2005-04-15.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150006740.pdf?ID=150006740", "Checksum": "e25e3e537ee1384917c49f92b0bcf018"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 69.106 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Datenschutzkommission 15.04.2005 JAAC 69.106 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de la protection des données et de la transparence, jusqu'à 2006 15.04.2005 JAAC 69.106 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale della protezione dei dati 15.04.2005 JAAC 69.106 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Datenschutzkommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de la protection des données et de la transparence, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale della protezione dei dati"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:21:04", "Checksum": "9155c4e8161dd4edb1ab328edca9cbef", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Datenschutzkommission 15.04.2005 JAAC 69.106 \r\n\n 5\nund dass weder EDSB noch EDSK hierfür zuständig seien. Sie machen das\nFehlen einer Rechtsgrundlage für die abgegebene Empfehlung betreffend\n«Opting Out» geltend und bestreiten ihre im vorliegenden Verfahren.\n\n2. Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes\n\n2.1. Die Anwendbarkeit des DSG auf den Versand von E-Mails zu\nWerbezwecken betrifft eine Frage, welche der EDSK noch nie zur Prüfung\nvorlag. Der massenweise Versand nicht angeforderter E-Mail-Werbung (so\ngenannter «Spam») ist heute ein weit verbreitetes Phänomen. Es rechtfertigt\nsich, dazu einige allgemeine Betrachtungen vorauszuschicken.\nDer Massenversand von unverlangten E-Mails zu Werbezwecken hat\ninnert weniger Jahre eine beachtliche volkswirtschaftliche Bedeutung\nerlangt. Die weltweite Anzahl Internet-Nutzer wurde im Jahr 2001\nbereits auf 300 Millionen geschätzt. Diese verwalteten damals 560\nMillionen elektronische Briefkästen (S. Gauthronet/E. Drouard, Unerbetene\nkommerzielle Kommunikation und Datenschutz, 2001, S. 10). Es kann\ndavon ausgegangen werden, dass sich diese Zahlen in der Zwischenzeit\n(Ende 2004/Anfang 2005) verdoppelt haben. Ein dazu jüngst im Auftrag des\ndeutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellter\nBericht schätzt für das Jahr 2003 die weltweite Anzahl Internetbenutzer sogar\nschon auf 665 Millionen (Infratest, Monitoring Informationswirtschaft, 7.\nFaktenbericht, Juni 2004). Laut neueren Veröffentlichungen sollen weltweit\ntäglich bereits rund 30 Milliarden E-Mails verschickt werden. Im Mai 2004\nsollen 64% dieser E-Mails Werbe-E-Mails gewesen sein, wobei sich eine\nsteigende Tendenz abzeichne (vgl. z. B. Simone Luchetta, Viren und Spam\nmachen E-Mail zum Ärgernis, Tages-Anzeiger vom 23. August 2004, mit\nweiteren Hinweisen).\nSelbst wenn man diese Zahlen noch stark nach unten korrigieren\nwollte, so versteht es sich, dass die bestehenden Datenleitungen und\nE-Mailboxen durch atypisch hohe Massen von Werbesendungen\nbelastet und die Übertragungskapazitäten beeinträchtigt werden. Die\nInternet-Service-Provider kämpfen zusehends, unter diesen Bedingungen\nbefriedigende Dienstleistungen anbieten zu können. Von verschiedenen Seiten\nwird aufgrund dieser Entwicklungen sogar ein Zusammenbruch der gesamten\nelektronischen Post befürchtet (Oliver Arter, Lauterkeitsrechtliche Aspekte\nvon Werbung mittels E-Mail, Aktuelle Juristische Praxis [AJP] 9/2004, S. 1069,\nFn. 26, mit Nachweisen).\nBereits jetzt empfinden viele Internet-Nutzer eine gewisse Skepsis gegenüber\nE-Mail. Bei manchen Benutzern macht unerbetene Werbung schon seit\nJahren die Mehrheit ihres E-Mail-Aufkommens aus. Gemäss einer britischen\nStudie empfinden 68% der Befragten unverlangte E-Mail-Werbung als einen\nwesentlichen Faktor für Stress und Aggressivität am Arbeitsplatz (Arter,\na.a.O., S. 1069, Fn. 27, mit Nachweis). Mehr als 90% der Verbraucher fühlen\nsich durch Werbung per E-Mail belästigt (M.C. Senn, Werbung mit E-Mails,\nZeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht\n[sic!] 2002, S. 86, mit Nachweisen). Dieser Vertrauensverlust beeinträchtigt\n\n"}