4 3. Eventuell: es sei jede Publikation der Beschwerdeführer 1 bis 5 nach Art. 20 DSG zu sperren. 4. Es seien die Kostenverfügungen der Kontrollstelle aufzuheben. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Kontrollstelle. Begründungsweise wurde die gesetzliche Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 RegV-GwG bestritten. Die Publikation auf der Web-Site der Kontrollstelle wurde als eine Datenbekanntgabe ins Ausland bezeichnet, die den Amtshilferegelungen von Art. 31 GwG widerspreche. Durch die Publikation betrachteten sich die beschwerdeführenden FI «an den Pranger gestellt».