Von den acht am 1. November 2002 ausgestellten Verfügungen betrafen fünf die fünf Beschwerdeführer des vorliegenden Streitfalles, die alle Mitglieder der SRO X sind. Ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde von der Kontrollstelle GwG insofern entsprochen, als gegenüber den Beschwerdeführern auf eine vorläufige Publikation für die Dauer des Verfahrens verzichtet wurde.