1. Es sei die abrufbare Nennung ihrer Firma / ihres Namens als Mitglied der SRO X auf dem Internet zu unterlassen oder zu sperren; 2. es sei im Sinne des vorläufigen Rechtschutzes die Unterlassung für die Dauer des Verfahrens sofort anzuordnen respektive durch Verfügung zu bestätigen; 3. es sei über die Anträge 1 und 2 durch formelle Verfügung zu befinden; 4. alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Kontrollstelle