1 Beurteilung einer Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) betreffend Daten, welche bei Interessenten für Mietwohnungen erhobenen werden. Art. 4 Abs. 2, Art. 12 und Art. 13, Art. 29 DSG. - Die Datenbearbeitung der im Hinblick auf den Abschluss eines Mietvertrages auf einem Formular «Mietgesuch» gesammelten Daten stellt eine Bearbeitungsmethode dar, welche die Persönlichkeit einer grösseren Anzahl von Personen betrifft (E. 4; Bestätigung der Rechtsprechung aus VPB 62.42 A). - Eine Einwilligung in die Datensammlung ist nur gültig, wenn sie freiwillig und bewusst erfolgt. Im vorliegenden