Keine der von ihm kontaktierten Behörden hätten ihm das Problem lösen können. Erst der von ihm kontaktierte Anwalt sei nach dem Studium der vorhandenen Unterlagen zum Schluss gekommen, dass für die Namensänderung ein Gesuch beim BFF zu stellen war. Angesichts der Unmöglichkeit, die für das Familienbüchlein erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, habe zudem offensichtlich ganz und