VWIS erfüllt innerhalb des BAP der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) die Aufgaben nach VWIS. Damit wurde die von der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) geforderte Trennung zwischen BA und präventiver Polizei verwirklicht, wonach die Funktion des Bundesanwaltes als öffentlicher Ankläger von seiner Stellung als oberster Verantwortlicher der politischen, allenfalls auch der gerichtlichen Polizei getrennt werden sollte (vgl. Motion 1 «Entflechtung der Funktionen des Bundesanwaltes» in BBl 1990 I 873;