In der jüngsten Vergangenheit kam es im Bereich der Polizeibehörden des Bundes zu verschiedenen Reorganisationen: So wurde insbesondere die Schweizerische Bundespolizei auf 1. September 1999 von der BA ins BAP überführt (vgl. Verordnung vom 18. August 1999 betreffend Überführung von Diensten der Bundesanwaltschaft in das Bundesamt für Polizeiwesen, SR 172.213.2; im Folgenden: Überführungs-Verordnung). Mit der Überführung der Bundespolizei ins BAP wurden auch deren gesetzliche Aufgaben ins BAP überführt (Art. 3 Abs. 1 der Überführungs-Verordnung).